Der Arbeitgeber will die Beschäftigten mit einer Gehaltserhöhung dazu bringen, einem neuen Arbeitsvertrag zuzustimmen. Das geht nicht, sagt das Bundesarbeitsgericht*.
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Der Arbeitgeber will die Beschäftigten mit einer Gehaltserhöhung dazu bringen, einem neuen Arbeitsvertrag zuzustimmen. Das geht nicht, sagt das Bundesarbeitsgericht*.